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   BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86   

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BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86 (https://dejure.org/1988,8287)
BVerwG, Entscheidung vom 06.10.1988 - 6 C 33.86 (https://dejure.org/1988,8287)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Oktober 1988 - 6 C 33.86 (https://dejure.org/1988,8287)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Kriegsdienstverweigerung - Mündliche Verhandlung - Unvollständige Protokollierung - Tonaufnahmegerät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 96.82

    Aufzeichnung von Parteivorbringen - Vorläufige Ergebnisaufzeichnung -

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86
    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defektes des Tonaufnahmegeräts (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Dadurch, daß das benutzte Gerät infolge eines Defekts praktisch die gesamte Aussage des Klägers tatsächlich nicht vorläufig aufgezeichnet hat, fehlt es jedoch an einer Aufzeichnung überhaupt, weil nicht gemäß § 160 a Abs. 2 Satz 4 ZPO zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussage anderweit vorläufig aufgezeichnet wurde (vgl. dazu Urteil des Senats vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43 = Buchholz 310 § 105 VwGO Nr. 31>).

  • BVerwG, 11.04.1986 - 6 C 23.83

    Protokollaufnahme - Parteivernehmung - Wehrpflichtiger

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86
    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defektes des Tonaufnahmegeräts (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlt praktisch die gesamte Aussage des Klägers über die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

  • BVerwG, 20.04.1983 - 6 C 203.81

    Verfahren über die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Rüge der Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86
    Zu den Konsequenzen eines unvollständigen Protokolls über die Vernehmung des Wehrpflichtigen als Partei als Folge eines Defektes des Tonaufnahmegeräts (im Anschluß an Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 -, 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 96.82 - <BVerwGE 67, 43> und 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlt praktisch die gesamte Aussage des Klägers über die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).

  • BVerwG, 28.02.1983 - 6 CB 20.82

    Sachdienlichkeit des Überzeugens vom einwandfreien Funktionieren eines

    Auszug aus BVerwG, 06.10.1988 - 6 C 33.86
    Die vom Verwaltungsgericht vorgenommene Tonbandaufzeichnung enthält nämlich nicht nur einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken (vgl. dazu z.B. Beschluß vom 28. Februar 1983 - BVerwG 6 CB 20.82 - ), sondern es fehlt praktisch die gesamte Aussage des Klägers über die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung (vgl. dazu z.B. Urteile vom 20. April 1983 - BVerwG 6 C 203.81 - sowie vom 11. April 1986 - BVerwG 6 C 23.83 -).
  • BVerwG, 26.05.1989 - 6 B 58.88

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Nach den in der Rechtsprechung des Senats zur Vollständigkeit einer nach § 160 a ZPO vorgenommenen vorläufigen Aufzeichnung von Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 ZPO entwickelten Grundsätzen kann das vom Verwaltungsgericht erstellte Protokoll über die mündliche Verhandlung, in der der Kläger als Partei über die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung vernommen worden ist, zwar dann seinen Zweck nicht erfüllen, den vom Verwaltungsgericht ermittelten Tatsachenstoff zu sichern und so die Überprüfung des darauf beruhenden Urteils durch das Rechtsmittelgericht zu ermöglichen, wenn praktisch die gesamte Aussage des Klägers über die Gründe für seine Kriegsdienstverweigerung etwa deshalb fehlt, weil das Tonaufnahmegerät versagt hat; dagegen sind einzelne, geringfügige und deshalb nicht ins Gewicht fallende Lücken, die insgesamt die Verständlichkeit der aufgezeichneten Bekundungen nicht beeinträchtigen, unerheblich (vgl. Beschluß vom 14. Juli 1987 - BVerwG 6 B 32.86 - sowie Urteil vom 6. Oktober 1988 - BVerwG 6 C 33.86 - ).
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